| Rehabilitation vor Rente
Information und Erstberatung:
Die Rehabilitation hat Vorrang vor Rentenleistungen. Menschen,
deren Fähigkeiten am Berufs- und Arbeitsleben teilzunehmen, durch
Krankheit, körperliche, geistige oder seelische Behinderungen erheblich
gefährdet oder gemindert sind, können in vielen Fällen wieder in
die Arbeits- und Berufswelt eingegliedert werden.
Der gesetzliche Auftrag der beruflichen Rehabilitation ist verschiedenen
Rehabilitationsträgern übertragen worden.
| Unfallversicherung |
mit ihren Berufsgenossenschaften |
| Rentenversicherung |
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Nord
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See |
| Hauptfürsorgestellen |
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| Bundesagentur für Arbeit |
mit ihren regionalen Direktionen |
Kosten: Der jeweils zuständige Rehabilitationsträger übernimmt
die gesamten Kosten für die berufliche Neuorientierung. Dazu gehören
nicht nur die Ausbildungskosten, sondern auch die finanzielle Absicherung
des Teilnehmers.
Informationen und Erstberatung: Bei den Rehabilitationsträgern
gibt es Rehabilitations- / Schwerbehindertenstellen (Reha-SB-Stellen).
Die Rehabilitationsberater nehmen den Antrag auf Rehabilitation
entgegen und führen die Erst-Beratung durch.
Die Bewilligung für eine berufliche Rehabilitation im Berufsförderungswerk
Stralsund trifft der zuständige Rehabilitationsträger. Er übernimmt
auch die Anmeldung im Berufsförderungswerk Stralsund.
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