Wir nehmen unsere Fürsorgepflicht als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sehr ernst und bieten allen Mitarbeitenden und Rehabilitand*innen an, sich zweimal wöchentlich vor Betreten unserer Einrichtung freiwillig in der Häuslichkeit zu testen.
Es ist uns weiterhin ein wichtiges Anliegen, das Infektionsrisiko in unserer Einrichtung so gering wie möglich zu halten. Daher gibt es im BFW die Abstandspflicht und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Dieser kann bei Aufnahme einer sitzenden Tätigkeit in den entsprechenden Räumlichkeiten grundsätzlich abgenommen werden.
An allen Standorten der Berufsförderungswerk Stralsund GmbH verweisen wir auf unsere Hygienebedingungen. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung bei der Einhaltung unserer Maßnahmen für den Gesundheitsschutz in unserem Haus!