Sozialversicherungsfachangestellte, mit dem Schwerpunkt Krankenversicherung, sind nicht nur kompetente und kundenorientierte Ansprechpartner im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern in allen Fragen der Sozialversicherung.
Die Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Sie kann mit einem Bildungsgutschein gebucht werden.
Arbeitsgebiete
- Kranken- und Pflegekassen
- Berufsgenossenschaften
- Versorgungsämter
- Personalabteilungen
- Kur- und Bädervereine
- Versicherungen, Betreuungsvereine
- Abrechnungsstellen von Gesundheitsleistungen und Beiträgen
Qualifizierungsschwerpunkte
- Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten und Klärung von Versicherungsverhältnisse (z. B. Führen von Beratungsgesprächen mit Versicherten und Arbeitgebern, Erfassen von Meldetatbeständen und Meldepflicht der Arbeitgeber, Feststellen der Krankenkassenzuständigkeit)
- Beitragsberechnung für Arbeitgeber und Beschäftigte (z. B. Beitragsberechnung und -abrechnung für Arbeitgeber und Beschäftigte, Buchen von Beiträgen und deren Abstimmung bei Differenzen)
- Information von Kunden über Leistungen im Krankheits- und Pflegefall sowie im Bereich der Gesundheitsfürsorge (z. B. Führung von Beratungsgesprächen mit Kunden über mögliche Leistungen bei Krankheit, Pflege, Familienplanung, Schwangerschaft und Mutterschutz, Prüfung und Berechnung von Leistungsansprüchen, Prüfen von Rechnungen über Krankenbehandlungen)
- Aufgabenerledigung in den Bereichen Finanzwesen, allgemeine Verwaltung und Personalwesen (z. B. Durchführen von Verwaltungs- und Büroarbeiten, insbesondere Schriftverkehr, Zahlungsverkehr, Controlling-Funktionen)
Anforderungen
- gute Eignung für Kundenkontakt und -beratung
- gute rechnerische und schriftsprachliche sowie durchschnittliche Computerkenntnisse
- gute Befähigung zum Organisieren, Planen und Problemlösen
- selbstständiges Arbeiten
- gutes Auffassungsvermögen
- gute Teamfähigkeit
- gute Merkfähigkeit
Allgemeine intellektuelle Leistungsvoraussetzungen
Absolute gesundheitliche Ausschlusskriterien