Integrationsfachdienste sind Dienste der Integrationsämter und haben die Aufgabe behinderte, schwerbehinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, sowie Arbeitgeber*innen und betriebliche Vertreter*innen zu beraten, zu informieren und Hilfe bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer Beschäftigung zu leisten. Des Weiteren unterstützt der Integrationsfachdienst Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf bei der Berufsorientierung, der Organisation betrieblicher Praktika und dem Übergang ins Arbeitsleben.
Wer kann alles Kontakt zum Integrationsfachdienst aufnehmen?
schwerbehinderte, behinderte, gleichgestellte und von Behinderung bedrohte Menschen, Familienangehörige
Arbeitgeber*innen, Kolleg*innen, Schwerbehindertenvertreter*innen oder andere betriebliche Vertreter*innen
Behandelnde Ärzt*innen, Kliniken
Einrichtungen der schulischen Bildung, Schüler*innen, sorgeberechtigte Personen, Lehrkräfte
Kostet der Integrationsfachdienst etwas?
Die Mitarbeitenden des Integrationsfachdienstes beraten alle Rat-und Hilfesuchenden individuell, kompetent und kostenfrei!
Was genau leistet der Integrationsfachdienst?
Arbeitssuchende und Arbeitnehmer*innen mit Behinderung erhalten durch uns Informationen und Unterstützung bei:
der Prüfung von Voraussetzungen und Möglichkeiten einer individuellen Unterstützung
der Entwicklung von Bewerbungsstrategien
der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
der Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze (im Rahmen eines Reha-Verfahrens)
der Arbeitserprobungen und in der Einarbeitungsphase
der Wiedereingliederung, Umsetzung oder der behindertengerechten Ausstattung ihres Arbeitsplatzes
der Lösung innerbetrieblicher Konflikte, die im Zusammenhang mit ihrer Behinderung stehen
drohender Kündigung, sowie berufsbegleitende und/oder psychosoziale Betreuung.
Arbeitgeber*innen erhalten durch uns Informationen und Unterstützung bei:
der Klärung und Beantragung von Förderleistungen zur individuellen behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung, zu anderen Teilhabeleistungen im Arbeitsleben sowie Leistungen der begleitenden Hilfe
der Eignungsfeststellung eines behinderten Mitarbeiters im Rahmen von Einstellung oder Umsetzung
der Lösung innerbetrieblicher Konflikte im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
der Durchführung betrieblicher Präventionsgespräche nach § 84 Abs.1 SGB IX
Schüler*innen erhalten mit Einverständnis Ihrer Personensorgeberechtigten:
Individuelle Informationen, Beratung und Unterstützung im Berufsorientierungsprozess in enger Abstimmung mit der Schule und der Agentur für Arbeit
individuelle Fähigkeits-, Leistungs-, und Interessenprofile mit Einschätzung der jeweiligen Stärken
Unterstützung in Form der Vorbereitung, Akquise, Begleitung und Auswertung von Praktikumseinsätzen sowie von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Der Integrationsfachdienst ist außerdem Leistungsanbieter des Fallmanagement nach medizinischer Rehabilitation und des Fallmanagement nach psychosomatischer Rehabilitation.
Vorausgesetzt, Sie sind:
Versicherte*r der Deutschen Rentenversicherung Nord und Bund, und stehen in einem Beschäftigungsverhältnis oder sind auf der Suche nach einem neuen geeigneten Arbeitsplatz
Eine Bedarfsanalyse und ärztliche Verordnung für das Fallmanagement ist während der medizinischen/psychosomatischen Rehabilitation erfolgt.
Im Rahmen des Fallmanagements bieten wir:
Individuell vereinbarte Termine innerhalb von 26 Wochen von bis zu 15 Zeitstunden
Personenzentrierte Beratung und Begleitung beim Übergang von einer medizinischen/psychosomatischen Rehabilitation zurück in das Erwerbsleben.
vertrauliche, wertschätzende Einzelgespräche zur Stärkung persönlicher Kompetenzen und Ressourcen
begleitender Dialog mit Dritten (am Arbeitsplatz, im familiären Umfeld, mit Ärzt*innen,… )
Unterstützung bei der Erhaltung des bestehenden Arbeitsverhältnisses
Hilfestellung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz
Einbeziehung weiterer Beratungsstellen
Für ein persönliches Beratungsgespräch ist eine telefonische Terminvereinbarung erwünscht.
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